Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021§ 57 Umrechnung fremder Währung
Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer nach den für die Umsatzsteuer geltenden Vorschriften umzurechnen.
Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer nach den für die Umsatzsteuer geltenden Vorschriften umzurechnen.